Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag beginnt bei der Pflegekasse, die an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen gebunden ist. Du kannst:
Telefonisch anrufen und den Wunsch nach einer Pflegegrad-Begutachtung melden.
Schriftlich vorgehen, z. B. per Brief oder E-Mail. Es reicht ein formloser Satz wie: „Hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades für [Name].“
Online über das Portal der Krankenkasse, falls verfügbar.
Tipp: Notiere dir Datum und Ansprechpartner, falls es später Fragen gibt. Bei Privatversicherten wendest du dich an die private Pflegeversicherung.

Den Pflegegrad zu beantragen, ist unkompliziert: Anruf bei der Pflegekasse, Begutachtung abwarten, Bescheid prüfen. Wichtig ist, den Pflegebedarf klar darzulegen. Mit etwas Vorbereitung klappt es meist reibungslos, und die Unterstützung (z. B. 131 € Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 oder mehr bei höheren Graden) kann schnell beginnen.

Beratung Pflegestützpunkte oder Beratungsstellen (kostenlos) unterstützen bei Antrag und Vorbereitung.

Kosten
Der Antrag und die Begutachtung sind kostenfrei.

Nachbegutachtung
Bei Verschlimmerung des Zustands kannst du eine erneute Überprüfung beantragen.

Schritt 1
Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen

Schritt 2
Antrag bestätigen und Unterlagen vorbereiten

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Schritt4
Entscheidung der Pflegekasse

Schritt 5
Einspruch bei Ablehnung oder falschem Grad

Die Pflegekasse sendet dir nach Eingang des Antrags ein Formular oder bestätigt den Antrag direkt. Du musst keine medizinischen Nachweise einreichen – das erledigt die Begutachtung. Es hilft jedoch, vorab Unterlagen bereitzuhalten, die den Pflegebedarf zeigen, z. B.:
Arztberichte,
Medikamentenpläne,
Pflegeprotokolle (falls schon Pflege stattfindet).
Diese kannst du dem Gutachter später vorlegen.

Einen Pflegegrad zu beantragen, ist ein wichtiger Schritt, um Unterstützung aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Hier ist eine klare Anleitung wie der Prozess abläuft – einfach, übersichtlich und praxisnah.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) (bei Privatversicherten: Medicproof) mit der Begutachtung. Innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang (bei Eilbedarf, z. B. Krankenhausaufenthalt, sogar 1 Woche) wird ein Termin vereinbart. Der MD kontaktiert dich, um Datum und Ort (meist zu Hause) abzustimmen.
Ablauf: Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen und prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltagsgestaltung). Dauer: ca. 1 Stunde.
Tipp: Sei ehrlich und schildere den Alltag realistisch, auch schlechte Tage. Pflegende Angehörige sollten dabei sein, um Details zu ergänzen.

Nach der Begutachtung erstellt der MD einen Bericht und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft dies und schickt dir innerhalb von 25 Arbeitstagen (bei Eilfällen schneller) einen Bescheid. Darin steht:
Der festgestellte Pflegegrad
Die Leistungen (z. B. Pflegegeld, Sachleistungen)
Beginn der Leistungen (rückwirkend zum Antragsdatum)

Falls der Pflegegrad abgelehnt wird oder zu niedrig erscheint, kannst du innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Schreibe einen formlosen Brief („Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein“) und begründe, warum die Bewertung nicht passt. Die Pflegekasse prüft erneut, oft mit einer zweiten Begutachtung.