Pflegegrade
In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade, die den Pflegebedarf von Menschen anhand ihrer Selbstständigkeit bewerten. Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und orientieren sich an
körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen.
Die Pflegegrade werden vom Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems von 0 bis 100 bewertet.
Die Punkte spiegeln den Grad der Selbstständigkeit wider – je höher die Punktzahl, desto größer die Einschränkung. Hier sind alle Pflegegrade mit den jeweiligen Punktbereichen:
Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung
(12,5 bis unter 27 Punkte)
Merkmale: Menschen mit leichten Einschränkungen in der Selbstständigkeit, z. B. bei der Mobilität oder im Haushalt. Sie können sich weitgehend selbst versorgen, brauchen aber gelegentlich Unterstützung.
Beispiele: Ältere Menschen mit beginnender Gehschwäche oder leichten kognitiven Einschränkungen.
Leistungen: Monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag für Hilfsmittel oder Dienstleistungen.


Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Merkmale: Deutliche Einschränkungen, die regelmäßige Hilfe im Alltag erfordern, z. B. bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Selbstständigkeit ist teilweise erhalten.
Beispiele: Personen nach einem Schlaganfall mit moderaten Einschränkungen.
Leistungen: 332 Euro Pflegegeld oder bis zu 761 Euro für ambulante Pflege.
Merkmale: Starke Einschränkungen in mehreren Lebensbereichen. Die Selbstständigkeit ist erheblich eingeschränkt, und tägliche Hilfe ist nötig.
Beispiele: Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder schweren körperlichen Behinderungen.
Leistungen: 573 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.432 Euro für ambulante Pflege.
Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung
(47,5 bis unter 70 Punkte)






Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung
(70 bis unter 90 Punkte)
Merkmale: Sehr starke Einschränkungen, die fast durchgehende Betreuung erfordern. Die Selbstständigkeit ist minimal, oft mit zusätzlichen psychischen Problemen.
Beispiele: Bettlägerige Personen oder Patienten mit schwerer Demenz.
Leistungen: 765 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.778 Euro für ambulante Pflege.


Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
( 90 bis unter 100 Punkte)
Merkmale: Vollständiger Verlust der Selbstständigkeit und oft lebensbedrohliche Zustände. Rund-um-die-Uhr-Pflege ist notwendig, oft mit intensivmedizinischen Maßnahmen.
Beispiele: Menschen im Koma oder mit schwersten neurologischen Erkrankungen.
Leistungen: 947 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.200 Euro für ambulante Pflege.
Die Begutachtung für einen Pflegegrad in Deutschland durch den Medizinischen Dienst (MD) basiert auf sechs Lebensbereichen (auch Module genannt), die die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf einer Person erfassen. Diese Bereiche werden bei der Begutachtung einzeln bewertet und mit Punkten (0–100) gewichtet, um den Pflegegrad festzulegen. Hier sind die sechs Lebensbereiche mit einer kurzen Erklärung:
1. Mobilität (10 % Gewichtung)
Was wird geprüft?: Körperliche Beweglichkeit und Fortbewegung.
Beispiele: Kann die Person selbstständig aufstehen, gehen, Treppen steigen oder sich im Bett umdrehen?
Relevanz: Einschränkungen wie Gehschwäche oder Lähmungen werden hier erfasst.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 % Gewichtung, zusammen mit Modul 3)
Was wird geprüft?: Verstehen, Orientierung und Kommunikation.
Beispiele: Erkennt die Person Zeit, Ort oder Personen? Kann sie sich ausdrücken oder Gespräche führen?
Relevanz: Wichtig bei Demenz, Sprachverlust oder Verwirrtheit.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 % Gewichtung, zusammen mit Modul 2)
Was wird geprüft?: Psychisches Verhalten und Belastungen.
Beispiele: Gibt es Aggression, Ängste, Depressionen, nächtliche Unruhe oder Selbstgefährdung?
Relevanz: Erfassung von Verhaltensauffälligkeiten, z. B. bei Alzheimer oder psychischen Erkrankungen.
4. Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
Was wird geprüft?: Alltägliche Grundaktivitäten.
Beispiele: Kann die Person sich waschen, anziehen, essen, trinken oder zur Toilette gehen?
Relevanz: Der zentrale Bereich, da er die meisten Punkte ausmacht; stark beeinträchtigt bei körperlichen Einschränkungen.
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 % Gewichtung)
Was wird geprüft?: Umgang mit Gesundheitsproblemen und Therapien.
Beispiele: Kann die Person Medikamente einnehmen, Wunden versorgen, Dialyse vorbereiten oder Arzttermine organisieren?
Relevanz: Wichtig bei chronischen Krankheiten oder komplexen Behandlungen.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung)
Was wird geprüft?: Alltagsstruktur und soziale Interaktion.
Beispiele: Plant die Person ihren Tag selbst? Pflegt sie Kontakte oder nimmt sie an Aktivitäten teil?
Relevanz: Einschränkungen durch Isolation oder mangelnde Organisation werden hier bewertet.
Wie läuft die Bewertung ab?
Der Gutachter beobachtet, fragt und prüft die Fähigkeiten in diesen Bereichen während des Besuchs.
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet (0 = selbstständig, bis hin zu 100 = völlig abhängig).
Die Punkte werden gewichtet (siehe Prozentsätze oben) und addiert.
Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad:
12,5–27 Punkte: Pflegegrad 1
27–47,5 Punkte: Pflegegrad 2
47,5–70 Punkte: Pflegegrad 3
70–90 Punkte: Pflegegrad 4
90–100 Punkte: Pflegegrad 5
Die sechs Lebensbereiche decken körperliche, geistige und soziale Aspekte ab, um den Pflegebedarf ganzheitlich zu erfassen. Besonders die Selbstversorgung (40 %) hat großen Einfluss, während kognitive und psychische Faktoren (Module 2+3) bei Demenz entscheidend sein können. Wichtig für die Begutachtung: Zeige den tatsächlichen Bedarf, auch an schlechten Tagen!
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